Drohnenführerschein A2: Wann du das Fernpilotenzeugnis brauchst

Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 – umgangssprachlich „großer Drohnenführerschein“ – ist erforderlich, wenn du mit einer Drohne der Klasse C2 in der Unterkategorie A2 fliegen möchtest. Das bedeutet konkret: Flüge in einem Mindestabstand von 30 Metern horizontal zu unbeteiligten Personen. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei aktiviertem Slow-Mode der Drohne, kann dieser Abstand auf 5 Meter reduziert werden. Das Zeugnis ist keine Alternative zum EU-Kompetenznachweis A1/A3, sondern dessen Ergänzung – der A1/A3-Nachweis muss zwingend vorliegen. Wer nur mit leichteren Geräten und ausreichendem Abstand zu Personen fliegt, kommt oft mit dem kleinen Nachweis aus. Den vollständigen Überblick über alle Regeln rund ums Fliegen findest du im Ratgeber drohne fliegen regeln deutschland.

Das Wichtigste in Kürze – Das A2-Zeugnis erlaubt Flüge mit C2-Drohnen im Mindestabstand von 30 m zu Personen – im Slow-Mode unter Bedingungen bis 5 m. – Prüfungsgebühr beim LBA: 30,00 €; Gültigkeit 5 Jahre; setzt gültigen A1/A3-Nachweis (25,00 €) voraus. – Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle Drohnen Pflicht – keine Ausnahme, auch nicht unter 250 g. – Bußgelder bei Verstößen: bis zu 50.000 €; bei Gefährdung des Luftverkehrs Freiheitsstrafe bis 10 Jahre möglich.

Wer braucht das EU-Fernpilotenzeugnis A2?

Das EU-Recht teilt Drohnen in Klassen von C0 bis C4 ein. Das Fernpilotenzeugnis A2 wird für Drohnen der Klasse C2 benötigt, sobald du in der Unterkategorie A2 fliegen möchtest – also im Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen in besiedelten und nicht besiedelten Gebieten. Drohnen der Klasse C0 (in der Regel unter 250 g, geringes Risiko) benötigen grundsätzlich keinen Führerschein. Für Geräte der Klasse C1 bis 900 g genügt in der Unterkategorie A1 der Drohnenführerschein A1/A3. Der Begriff „unbeteiligte Personen“ bezieht sich auf alle Personen, die nicht direkt am Betrieb der Drohne mitwirken – also nicht du selbst, dein Co-Pilot oder explizit eingewiesene Mithelfer. Sobald du mit einer C2-Drohne in die Nähe solcher Personen fliegen möchtest, ist das A2-Zeugnis Pflicht. Für Einsätze außerhalb der offenen Kategorie – etwa in der speziellen Kategorie mit Einzelgenehmigung – gelten weitere Anforderungen, die über das A2-Zeugnis hinausgehen.

Was kostet das A2-Zeugnis und wie läuft die Prüfung ab?

Der Weg zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 führt immer über den EU-Kompetenznachweis A1/A3 als obligatorische erste Stufe. Die A1/A3-Prüfung ist eine reine Online-Prüfung mit 40 Multiple-Choice-Fragen und kostet 25,00 €. Erst nach Bestehen dieses Nachweises ist die Anmeldung zur A2-Prüfung möglich. Für das A2-Zeugnis kommt eine Selbststudieerklärung über praktische Flugkenntnisse sowie eine Theorieprüfung in einer vom LBA zugelassenen Prüfstelle hinzu – Gebühr: 30,00 €. Die Prüfungsinhalte umfassen Meteorologie, Flugleistung unter verschiedenen Bedingungen sowie technische und operative Risiken – deutlich anspruchsvoller als der A1/A3-Stoff. Alle Zertifikate des LBA – A1/A3-Nachweis, A2-Zeugnis und STS-Zeugnisse – sind einheitlich 5 Jahre gültig und müssen danach verlängert werden. Eine Liste zugelassener Prüfstellen findest du direkt auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes unter lba.de.

Registrierung und Versicherung: Was vor jedem Flug gilt

Unabhängig vom Führerschein-Level gelten in Deutschland zwei absolute Grundpflichten. Erstens: Alle Drohnen ab 250 g Startmasse sowie alle kamera- oder sensortragenden Drohnen müssen beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Du erhältst dabei eine elektronische Kennung (e-ID), die sichtbar an der Drohne angebracht sein muss. Wie das Verfahren im Detail abläuft, erklärt der Leitfaden Drohne registrieren beim LBA. Zweitens besteht in Deutschland für alle Drohnen Haftpflichtversicherungspflicht – ohne jede Ausnahme, auch für Drohnen unter 250 g. Es gibt keine Gewichtsgrenze, unterhalb derer du auf Versicherungsschutz verzichten darfst. Mitglieder anerkannter Modellflugverbände wie DMFV oder DAeC sind häufig über die Verbandsversicherung abgedeckt; auf vereinseigenen Geländen gelten zudem häufig bereits Aufstiegserlaubnisse, die das Fliegen über der 120-m-Grenze oder über Wohngrundstücken ermöglichen – sofern die Eigentümer-Zustimmung vorliegt.

Welche Flugbeschränkungen gelten in der offenen Kategorie?

In der offenen Kategorie – zu der die Unterkategorie A2 gehört – gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Auf Modellflugplätzen mit gültiger Aufstiegserlaubnis oder nach Zustimmung des Grundstückseigentümers kann diese Grenze überschritten werden. Vor jedem Flug solltest du die aktuellen Geo-Zonen auf dipul.de prüfen: Das Kartenportal der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt zeigt verbindlich, ob dein geplanter Standort frei oder gesperrt ist. Besondere Abstandsregeln gelten für Flughäfen: seitlich mindestens 1 km; in Verlängerung der Start- und Landebahn Flugverbot auf 5 km Länge und 2 km Breite. Zu regulären Flugplätzen ohne großen Verkehr beträgt der Mindestabstand 1,5 km ab der Platzgrenze. Der unkontrollierte Luftraum (Klasse Golf) endet in der Regel bei 762 Metern (2.500 Fuß) über Grund; in und um Kontrollzonen (Klasse Delta) gelten abgestuft niedrigere Grenzen. Genehmigungen für Flüge in kontrollierten Lufträumen stellt die Deutsche Flugsicherung (DFS) aus.

Was droht bei Verstößen gegen Drohnenregeln?

Verstöße gegen die Drohnenverordnung können erhebliche rechtliche Folgen haben. Ordnungswidrigkeiten – etwa Fliegen ohne erforderliches Zeugnis, ohne Registrierung oder ohne gültige Versicherung – können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden. Wer durch seinen Flug den Luftverkehr konkret gefährdet, macht sich nach deutschem Strafrecht strafbar: Das Strafgesetzbuch sieht für gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor. Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 dokumentiert im Schadensfall, dass du die notwendigen Sicherheitskenntnisse nachgewiesen hast – was bei Haftungsfragen gegenüber der Versicherung eine Rolle spielen kann, wenn der Versicherungsvertrag Verstöße gegen Betriebsvorschriften als Ausschlussgrund vorsieht. Wer das Zeugnis nicht besitzt, aber in genehmigungspflichtigen Szenarien fliegt, trägt das volle rechtliche und finanzielle Risiko.

Häufige Fragen zum Drohnenführerschein A2

Kann ich das A2-Zeugnis ohne A1/A3-Nachweis erwerben?

Nein. Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 setzt einen gültigen EU-Kompetenznachweis A1/A3 voraus. Du musst zuerst die Online-Prüfung mit 40 Multiple-Choice-Fragen (25,00 €) bestehen. Erst danach wirst du zur A2-Theorieprüfung (30,00 €) in einer zugelassenen Prüfstelle zugelassen.

Wie lange ist das A2-Zeugnis gültig?

Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist 5 Jahre gültig. Das gilt einheitlich für alle LBA-Zertifikate – also auch A1/A3-Nachweis und STS-Zeugnisse. Nach Ablauf ist eine Verlängerung beim Luftfahrt-Bundesamt erforderlich.

Brauche ich für eine Drohne unter 250 g eine Versicherung?

Ja. In Deutschland besteht Haftpflichtversicherungspflicht für alle Drohnen – unabhängig von Gewicht, Klasse oder Führerschein. Eine gesetzliche Ausnahme für Geräte unter 250 g gibt es nicht.

Wo prüfe ich vor dem Flug, ob mein Standort erlaubt ist?

Die verbindliche Geo-Zonen-Auskunft liefert dipul.de (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt) mit einem interaktiven Kartenportal. Genehmigungen für Flüge in kontrollierten Lufträumen werden über die Deutsche Flugsicherung (DFS) beantragt.

Gilt die 120-m-Grenze auch auf Modellflugplätzen?

Nicht zwingend. Auf Modellflugplätzen mit gültiger Aufstiegserlaubnis oder nach Zustimmung des Grundstückseigentümers ist Fliegen über 120 Metern möglich. Viele Modellflugvereine (DMFV/DAeC) verfügen über entsprechende Genehmigungen.

Quellen

Herausgeber

Michael Frey · Privatpilot seit 1993 & Fluglehrer (CRI)

Recherchiert mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von Michael Frey — Spornrad-Pilot mit über 30 Jahren Flugerfahrung, Mitglied im Fliegerclub Erding. Mehr über uns · Methodik & Quellen.