Drohnenführerschein A1/A3: Prüfung Schritt für Schritt

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 — umgangssprachlich kleiner Drohnenführerschein — ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundqualifikation für den Drohnenbetrieb in Deutschland und der gesamten EU. Du benötigst ihn grundsätzlich, sobald deine Drohne 250 g oder mehr wiegt oder mit einer Kamera beziehungsweise einem Sensor ausgestattet ist. Die Prüfung findet vollständig online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) statt: 40 Multiple-Choice-Fragen, Prüfgebühr 25,00 €. Das Zertifikat ist nach bestandener Prüfung 5 Jahre gültig und berechtigt zum Fliegen in der offenen Kategorie bis 120 Meter über Grund — in den Unterkategorien A1 und A3. Unabhängig vom Gewicht deiner Drohne gilt in Deutschland stets eine Haftpflicht-Versicherungspflicht — keine Ausnahme, auch nicht für Geräte unter 250 g.

Wann brauchst du den EU-Kompetenznachweis A1/A3?

Die EU-Drohnenverordnung, die seit dem 31. Dezember 2020 EU-weit gilt, unterscheidet Drohnen nach bauartgeprüften Klassen von C0 bis C4. Drohnen der Klasse C0 sind CE-zertifizierte Modelle unter 250 g ohne risikoerhöhende Sensoren; sie sind grundsätzlich ohne Führerschein fliegbar, sofern entsprechend gekennzeichnet. Für alle anderen Drohnen gilt ohne Ausnahme: Sobald das Gerät 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera beziehungsweise einen Sensor trägt, ist der A1/A3-Kompetenznachweis Pflicht — unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst, und unabhängig davon, ob die Drohne ein Markenprodukt oder ein Eigenbau ist.

Der Nachweis berechtigt zum Fliegen in zwei Unterkategorien der offenen Kategorie. In Unterkategorie A1 darfst du mit entsprechend klassifizierten leichten Drohnen in der Nähe von unbeteiligten Personen fliegen — jedoch nicht dauerhaft über ihnen. Unterkategorie A3 erlaubt Flüge mit schwereren Drohnen, wenn du ausreichend Abstand zu Wohngebieten, Gewerbegebieten und Menschenansammlungen hältst. Willst du näher an Personen fliegen, etwa bei gewerblichen Aufnahmen in städtischen Umgebungen, benötigst du zusätzlich den Drohnenführerschein A2 (EU-Fernpilotenzeugnis), der den A1/A3-Nachweis voraussetzt und eine eigenständige Prüfung erfordert.

So läuft die Online-Prüfung beim LBA Schritt für Schritt

Die Prüfung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 findet ausschließlich online auf der offiziellen Plattform des Luftfahrt-Bundesamtes statt. Du erstellst zunächst ein persönliches Nutzerkonto, zahlst die Prüfgebühr von 25,00 € und kannst die Prüfung danach zu einem selbst gewählten Zeitpunkt von jedem Ort mit Internetzugang ablegen — kein Präsenzkurs, keine Prüfstelle vor Ort erforderlich. Die 40 Multiple-Choice-Fragen decken folgende Themenbereiche ab: Luftrecht und europäische Drohnenverordnung, Luftraumstruktur und Nutzungsbedingungen, Sicherheitsvorschriften im unbemannten Flugbetrieb, meteorologische Grundlagen, menschliche Leistungsgrenzen im Flugbetrieb sowie technische und betriebliche Eigenschaften unbemannter Luftfahrzeuge.

Zum Bestehen ist eine Mindestpunktzahl erforderlich; das genaue Limit ist auf der LBA-Plattform veröffentlicht. Das Ergebnis siehst du unmittelbar nach Abschluss der Prüfung, und das digitale Zertifikat steht danach sofort zum Download bereit. Vorbereitungskurse privater Anbieter sind gesetzlich nicht vorgeschrieben — das offizielle Lernmaterial des LBA deckt den gesamten Prüfungsstoff vollständig ab und bildet eine ausreichende Grundlage, wenn du es sorgfältig durcharbeitest. Optional bieten mehrere Anbieter strukturierte Online-Kurse an, die sich eignen, wenn du erstmals mit Luftrecht in Berührung kommst oder eine klare Lernstruktur bevorzugst.

Registrierung und Versicherung: Was ist vor dem ersten Flug Pflicht?

Neben dem Kompetenznachweis musst du vor dem ersten Flug zwei weitere Pflichten eigenständig erfüllen. Erstens die Drohnen-Registrierung beim LBA: Registrierungspflichtig sind alle Drohnen ab 250 g Startmasse sowie alle Drohnen mit Kamera oder Sensor, unabhängig vom Gewicht. Die Registrierung läuft über die LBA-Plattform. Du erhältst danach eine elektronische Kennung (e-ID), die gut sichtbar an deiner Drohne angebracht sein muss. Die e-ID dient bei Kontrollen und Vorfällen der eindeutigen Zuordnung von Drohne und registrierter Person und ist ein gesetzlich verpflichtendes Identifikationsmerkmal. Registrierung und Führerschein sind vollständig unabhängig voneinander und müssen separat durchgeführt werden.

Zweitens die Haftpflicht-Versicherung: In Deutschland besteht für jede Drohne Versicherungspflicht — ohne jede Ausnahme, auch für Drohnen unter 250 g. Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung muss vor dem ersten Flug vorliegen. Mitglieder in Luftsportverbänden wie DMFV oder DAeC sind häufig über die Verbandsversicherung abgedeckt; alle anderen Piloten müssen eigenständig eine Police abschließen. Wer ohne Registrierung oder Versicherung fliegt, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 €. Bei gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr — etwa unerlaubtes Fliegen in gesperrten Anflugschneisen — droht nach deutschem Strafrecht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.

Welche Flugregeln gelten mit dem A1/A3-Nachweis?

Mit dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 fliegst du in der offenen Kategorie, die klare gesetzliche Betriebsgrenzen setzt: maximale Flughöhe 120 Meter über Grund, Sichtflug ohne technische Hilfsmittel, kein Transport gefährlicher Güter. Auf Modellflugplätzen mit gültiger Aufstiegserlaubnis und Zustimmung des Grundstückseigentümers sind Flüge über der 120-m-Grenze möglich. Rund um Flughäfen gelten verschärfte Mindestabstände: mindestens 1 km seitlich des Flughafengeländes. In der Verlängerung der Start- und Landebahn besteht auf einer Fläche von 5 km Länge und 2 km Breite ein vollständiges Flugverbot — dieser Korridor deckt die Anflugschneise ab und ist für unkontrollierte Drohnen besonders risikobehaftet. Bei Flugplätzen ohne großen Linienverkehr gilt ein Mindestabstand von 1,5 km ab der Platzgrenze.

Der unkontrollierte Luftraum (Klasse G) endet in Deutschland in der Regel bei 762 Metern (2.500 Fuß) über Grund. In und um Kontrollzonen (Klasse D) liegt die Untergrenze des kontrollierten Luftraums deutlich tiefer — dort ist immer eine Freigabe der zuständigen Flugsicherungsstelle erforderlich, bevor du aufsteigst. Vor jedem Flug solltest du daher die Geo-Zonenkarte auf dipul.de prüfen, der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt: Dort erhältst du eine verbindliche Auskunft über Sperrzonen und genehmigungspflichtige Bereiche. Genehmigungen werden über die Deutsche Flugsicherung (DFS) beantragt. Einen vollständigen Überblick über alle geltenden Regeln bietet der Ratgeber drohne fliegen regeln deutschland.

Was deckt der A1/A3-Nachweis nicht ab?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 berechtigt ausschließlich zu Flügen in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie. Für Flüge in der Unterkategorie A2 — mit verringertem Mindesthorizontalabstand zu unbeteiligten Personen — ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich: eine eigenständige Prüfung beim LBA mit 30,00 € Gebühr, die den A1/A3-Nachweis voraussetzt. Auch Flüge in der speziellen Kategorie — gewerbliche Operationen mit erhöhtem Risikopotenzial oder Betrieb jenseits der offenen Kategorie — liegen außerhalb des A1/A3-Geltungsbereichs und erfordern spezielle Betriebsgenehmigungen oder Standard-Szenarien (STS).

Auf Modellflugplätzen mit gültiger Aufstiegserlaubnis gelten Sonderregelungen: Flüge über die 120-m-Grenze und über Wohngrundstücken sind möglich, sofern Platzbetreiber und Grundstückseigentümer zugestimmt haben. Mitglieder in Verbänden wie DMFV oder DAeC profitieren häufig von der Verbandsversicherung — die gesetzliche Versicherungspflicht gilt jedoch unabhängig von jeder Mitgliedschaft für alle Piloten in Deutschland.

Kosten, Gültigkeit und nächste Schritte

Die Prüfgebühr für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 beträgt 25,00 € beim LBA. Zusätzlich fällt die eigenständige Drohnen-Registrierung als Pflichtmaßnahme an. Das Zertifikat ist 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig; danach ist eine Erneuerungsprüfung erforderlich — ein abgelaufenes Zertifikat hat denselben Rechtsstatus wie kein Zertifikat. Willst du nach dem A1/A3-Nachweis auch Unterkategorie A2 abdecken, fallen für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 weitere 30,00 € Prüfgebühr an, ebenfalls mit 5-jähriger Gültigkeit. Gleiches gilt für STS-Zertifikate in der speziellen Kategorie. Alle Schritte — Anmeldung, Zahlung, Prüfung, Zertifikatsausstellung — laufen digital über die LBA-Plattform, ohne persönliches Erscheinen. Trage die Ablaufdaten deiner Zertifikate in deinen Kalender ein und plane die Erneuerung rechtzeitig, damit du jederzeit rechtssicher fliegen kannst.

Quellen

Herausgeber

Michael Frey · Privatpilot seit 1993 & Fluglehrer (CRI)

Recherchiert mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von Michael Frey — Spornrad-Pilot mit über 30 Jahren Flugerfahrung, Mitglied im Fliegerclub Erding. Mehr über uns · Methodik & Quellen.