Am 27. März 2026 erließ die EASA die Airworthiness Directive AD 2026-0068, die mit Wirkung zum 3. April 2026 für alle in Betrieb befindlichen Segelflugzeuge des Musters SZD-56-2 „Diana 2“ gilt. Die Direktive betrifft sämtliche Seriennummern und richtet sich an den aktuellen Design Approval Holder Avionic Spółka Jawna, Bolesław Kawik – Leszek Matuszek, der das Muster vom früheren Hersteller Biuro Projektowe „B“ Bogumił Bereś übernommen hat. Das Dokument ist als Übergangsmaßnahme eingestuft — die EASA kündigt ausdrücklich an, dass weitere AD-Maßnahmen folgen können.
Was schreibt die AD konkret vor?
Die AD legt in Appendix 1 neue operative Grenzen fest, die ab dem Stichtag verbindlich einzuhalten sind. Die maximale Flugmasse sinkt von bisher 500 auf nunmehr 297 Kilogramm, Wasserballast ist vollständig verboten (maximal 0 kg). Die Höchstgeschwindigkeit VNE wird von 270 auf 265 km/h reduziert. Manövergeschwindigkeit VA und Böengeschwindigkeit VRA liegen künftig bei je 157 km/h, die zulässige Klappengeschwindigkeit VFE bei Klappenstellungen oberhalb von +8 Grad beträgt 149 km/h. Zusätzlich schreibt die AD vor, innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten ein im Cockpit rechts, in vollem Sichtbereich des Piloten angebrachtes Schild mit den neuen Grenzwerten zu installieren. Dieses Schild ist vom Halter lokal herzustellen; Schriftgröße und -farbe müssen den übrigen Cockpit-Beschriftungen entsprechen.
Warum wurde die AD ausgelöst?
Auslöser war ein Befund aus dem laufenden Zertifizierungsprogramm für die geplante FES-Version des Musters (SZD-56-3 „Diana 2 FES“). Im Rahmen von statischen Bruchtests, die als Teil eines Service-Life-Extension-Programms durchgeführt wurden, versagte ein repräsentativer Diana-2-Flügel bei 147,5 Prozent der vorgeschriebenen Ultimate Load. Die EASA-Vorschrift verlangt eine Sicherheitsmarge von 150 Prozent; der Flügel blieb damit knapp unterhalb dieser Schwelle. Die EASA bewertet diesen Zustand als potenziell unsicher: Ohne Korrekturmaßnahmen könnte der Flügel im Flug versagen und den Insassen gefährden. Avionic identifizierte daraufhin angepasste Betriebsgrenzen, die nach eigener Einschätzung einen sicheren Betrieb innerhalb der nachgewiesenen Tragfähigkeit ermöglichen, und leitete diese der EASA zur Umsetzung in eine verbindliche AD weiter.
Wie geht es mit der Flügelkonstruktion weiter?
Avionic plant eine strukturelle Verstärkung der Flügelkonstruktion. Statische Tests der modifizierten Flügel sind laut dem deutschen Ansprechpartner Kevin Szostok von fliegerasse.aero für Juni 2026 angesetzt. Der Beginn der Serienproduktion der neuen Flügel ist zum Jahreswechsel 2026/2027 vorgesehen. Hinsichtlich der Kostenübernahme gilt folgende Regelung: Direktkunden von Avionic erhalten den Flügeltausch kostenfrei. Halter, die ihre Diana 2 noch vom Vorgängerhersteller Bereś erworben haben, sollen einen Vorzugspreis erhalten. Konkrete Zahlen zu diesem Vorzugspreis sind aus den vorliegenden Quellen nicht bekannt.
Was bedeutet die AD für Halter mit französischer PtF-Zulassung?
Eine noch offene Frage betrifft Luftfahrzeuge, die in Frankreich unter einem Permit to Fly (PtF) zugelassen sind. Die EASA hat signalisiert, unter den aktuellen Bedingungen keine Flugfreigaben für PtF-Zulassungen zu verlängern oder neu auszustellen. Damit sind betroffene Halter in Frankreich bis auf Weiteres vom Betrieb ausgeschlossen, sofern keine Lösung gefunden wird. Avionic arbeitet nach vorliegenden Angaben an einer Lösung für diese Gruppe, ohne dass bislang ein konkretes Ergebnis kommuniziert wurde. Für alle übrigen Diana-2-Halter innerhalb der EASA-Mitgliedstaaten gilt: Der Betrieb ist unter den neuen, reduzierten Grenzen weiterhin zulässig, sofern das Cockpit-Schild fristgerecht installiert wurde.
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