Verein e.V. · Bayern
Fliegen in Holstein e.V.
§01
Über den Verein
Fliegen in Holstein e.V. bildet mit drei Fluglehrern zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (PPL-A) und der Leichtflugzeugpilotenlizenz (LAPL-A) aus. Beide Lizenzen basieren auf derselben praktischen Grundausbildung: Zunächst werden Grundtechniken und erste Notverfahren am Heimatplatz erlernt, bevor nach Freigabe durch einen zweiten Fluglehrer der erste Alleinflug in der Platzrunde stattfindet. Anschließend folgt die Überlandflugschulung mit Anflügen auf andere Plätze – einschließlich beaufsichtigter Alleinflüge – sowie der abschließende Alleinüberlandflug als Prüfungsvoraussetzung.
Für die LAPL-A genügen 30 Flugstunden als Mindestausbildungszeit. Sie berechtigt zum Führen einmotoriger Luftfahrzeuge bis 2.000 kg MTOM mit bis zu vier Personen unter Sichtflugbedingungen am Tag, gültig in allen EASA-Mitgliedsstaaten. Wer darüber hinaus die PPL-A anstrebt, absolviert 15 weitere Stunden: fünf davon als Alleinflug inklusive Alleinüberlandflug, zehn als Instrumentenflugschulung unter Haube – mit dem Ziel, bei sich verschlechternden Wetterbedingungen sicher handlungsfähig zu bleiben.
Die Nachtflugberechtigung (NVFR) baut auf der PPL-A auf. LAPL-A-Inhaber müssen vorab die zehnstündige Instrumentenschulung nachholen. Abgeschlossen wird die Nachtflugausbildung mit fünf Sololandungen bei Nacht.
Die Theorieausbildung erfolgt überwiegend im Selbststudium, ergänzt durch persönlichen Unterricht der Fluglehrer zur Vertiefung und Prüfungsvorbereitung. Geprüft wird bei der Landesluftfahrtbehörde in den Fächern Technik, Luftrecht, Navigation und Meteorologie. Sprechfunklizenzen werden in Deutsch (BZF-I) und Englisch (BZF-E) angeboten.
Auf einen Blick
- Drei aktive Fluglehrer für PPL-A- und LAPL-A-Ausbildung
- Nachtflugberechtigung (NVFR) im Verein erwerbbar
- Sprechfunkausbildung auf Deutsch und Englisch
- Theorieausbildung kombiniert Selbstlernkurs mit persönlichem Fluglehrer-Unterricht
§03
Ausbildung
5 Lizenzen
PPL-A
Privatpilotenlizenz Flugzeug
EASA-Privatlizenz, weltweit gültig.
LAPL-A
Light Aircraft Pilot Licence
Vereinfachte Privatlizenz mit weniger Theoriestoff.
NVFR
Nachtflugberechtigung
Erweiterung um Sichtflug bei Nacht.
BZF-E
Lizenzpfad
BZF-I
Lizenzpfad
§04
FAQ
5 Fragen
Was ist der Unterschied zwischen LAPL-A und PPL-A bei euch?
Beide Lizenzen starten mit derselben Grundausbildung. Für die LAPL-A reichen 30 Flugstunden; sie erlaubt Luftfahrzeuge bis 2.000 kg mit max. 4 Personen in EASA-Ländern. Die PPL-A erfordert 15 zusätzliche Stunden (5 Solo + 10 Instrumentenschulung) und bietet mehr Erweiterungsmöglichkeiten auf größere oder mehrmotorige Flugzeugtypen.
Wie läuft die Theorieausbildung ab?
Der Großteil erfolgt per Selbstlernkurs. Darauf aufbauend gibt es persönlichen Unterricht durch die Fluglehrer zur Prüfungsvorbereitung. Die Prüfung selbst wird bei der Landesluftfahrtbehörde abgelegt.
Kann ich bei euch die Nachtflugberechtigung erwerben?
Ja. Die Nachtflugausbildung baut auf der PPL-A auf. LAPL-A-Inhaber müssen zunächst die 10-stündige Instrumentenschulung absolvieren. Der Abschluss besteht aus fünf Sololandungen bei Nacht.
Bietet ihr Sprechfunkausbildung an?
Ja, Sprechfunklizenzen werden auf Deutsch (BZF-I) und Englisch (BZF-E) ausgebildet. Die Seite mit Details dazu war zum Zeitpunkt der Abfrage noch im Aufbau.
Wie viele Fluglehrer hat der Verein?
Derzeit drei aktive Fluglehrer.